3. Oktober 2026
QR-Code Speisekarte und Datenschutz
QR-Code Speisekarte und DSGVO: was beim Scannen gezählt wird, was nicht, und warum das Öffnen der Karte keine Registrierung braucht. Keine Rechtsberatung.

Was beim Scan passiert
Ein Gast scannt den QR-Code. Der Code enthält eine URL, zum Beispiel tastebook.co/r/ihr-restaurant. Das Smartphone öffnet die URL im Browser. Der Gast sieht die Speisekarte – Name, Preis, Foto, Beschreibung, Allergene.
Kein App-Download, kein Account, keine Registrierung. Die Karte ist öffentlich zugänglich, wie eine Papierversion auf dem Tisch.
Was gezählt wird, was nicht
Gezählt:
- Dass jemand die Speisekarten-URL aufgerufen hat (HTTP-Request)
- Zeitpunkt, ungefährer Standort (IP-Adresse), Browser/Gerät (User-Agent)
- Welche Gerichte oder Kategorien geklickt wurden (wenn Statistik aktiviert)
Nicht gezählt:
- Name, E-Mail, Telefonnummer des Gastes (außer er legt freiwillig ein Profil an)
- Tracking über mehrere Besuche hinweg ohne Cookie oder Login
- Personenbezogene Profile („Gast XY mag Pasta")
Die Karte funktioniert wie eine Website: der Server sieht technische Daten (IP, Zeit), speichert aber keine personenbezogenen Profile, solange Gäste nicht eingeloggt sind. Das ist Standard-Web-Zugriff nach DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. f (berechtigtes Interesse: Bereitstellung der Speisekarte).
Der QR-Code bleibt derselbe
Der gedruckte QR-Code verändert sich nicht, wenn Sie die Speisekarte ändern – Preise, Gerichte, Saisonkarte, Wechselkarte. Der Ausdruck braucht keinen neuen Code. Die URL zeigt immer auf den aktuellen Stand Ihrer Karte im Desk.
Das bedeutet: Sie drucken den Code einmal, Gäste scannen ihn monatelang. Kein Neudruck bei jeder Anpassung. Details zur Pflege: Speisekarte online pflegen.
Öffentliche Speisekarte, keine Login-Pflicht
Die TasteBook-Speisekarte ist öffentlich. Gäste müssen sich nicht registrieren, um sie zu sehen. Das unterscheidet sie von Apps, die vor dem Öffnen der Karte einen Account verlangen.
Login brauchen Gäste nur für Interaktion: Gerichte speichern, Restaurant folgen. Zum Lesen der Karte am Tisch: nein.
Was die DSGVO verlangt – kurz
Art. 13 DSGVO verlangt Informationen, wenn personenbezogene Daten erhoben werden. Bei der QR-Speisekarte:
- IP-Adresse, User-Agent, Zeitpunkt sind technisch nötig (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, berechtigtes Interesse: Bereitstellung der Speisekarte).
- Statistik (z. B. „100 Aufrufe letzte Woche") ist ebenfalls berechtigtes Interesse, solange keine Profile entstehen.
- Cookies sind bei TasteBook-Speisekarten nur für Funktionalität nötig (Session, Spracheinstellung), nicht für Tracking. Keine Einwilligung nötig (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG).
Das ist keine Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation gilt der Verordnungstext und Ihre Datenschutzerklärung. Offizielle Quelle: Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).
Was TasteBook speichert
TasteBook verarbeitet:
- Zugriffsdaten (IP, Zeit, User-Agent) für Statistik und Sicherheit
- Keine E-Mail, kein Name beim reinen Lesen der Karte
- Gast-Profil nur bei freiwilliger Registrierung (Gerichte speichern, Restaurant folgen)
Details in der Datenschutzerklärung von TasteBook: Datenschutz.
Praktischer Ablauf
- QR-Code im Desk herunterladen und drucken.
- Am Tisch platzieren – Gäste scannen, Karte öffnet sich.
- Keine Einwilligung nötig, kein Hinweis „Durch Scannen stimmen Sie zu…" (außer Sie nutzen eigene Tracking-Tools).
- In Ihrer Datenschutzerklärung (falls vorhanden) auf TasteBook verweisen oder die Verarbeitung kurz beschreiben.
Wenn Sie eigene Tracking-Tools einbinden (Google Analytics, Facebook Pixel), brauchen Sie eine Einwilligung vor dem Tracking. Das ist unabhängig vom QR-Code – es betrifft alle Web-Seiten, die Sie betreiben.
Was Sie nicht tun sollten
Gäste zwingen, sich zu registrieren – die Karte ist öffentlich. Login nur für Interaktion, nicht zum Lesen.
Tracking ohne Einwilligung – wenn Sie eigene Tracking-Tools einbinden, brauchen Sie eine Einwilligung (Cookie-Banner).
Datenschutzerklärung vergessen – haben Sie eine Website oder eigene Tracking-Tools, brauchen Sie eine Datenschutzerklärung. Die von TasteBook deckt nur TasteBook ab.
Je transparenter, desto weniger Fragen beim Service.
Unterschied: Speisekarte vs. Kontaktverfolgung
Während COVID-19 wurden QR-Codes für Kontaktverfolgung eingesetzt – Gäste mussten Name, Telefonnummer, Ankunftszeit angeben. Das war eine andere Datenverarbeitung (personenbezogene Daten, Gesundheitsdaten indirekt, Speicherpflicht).
Die QR-Speisekarte ist keine Kontaktverfolgung. Gäste scannen, sehen die Karte, fertig. Keine Name-Pflicht, keine Anwesenheitsliste. Datenverarbeitung ist minimal und technisch nötig.
Offiziell nachlesen
- DSGVO – eur-lex.europa.eu
- TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) – gesetze-im-internet.de
- BfDI – bfdi.bund.de
Das ist keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit: Datenschutzbeauftragten fragen oder Anwalt konsultieren.
Nächster Schritt
QR-Code drucken, am Tisch testen, in Ihrer Datenschutzerklärung (falls vorhanden) kurz erwähnen. Start: QR-Code Speisekarte am Tisch. Preise: /de/preise.
Häufige Fragen
Nächster Schritt
Beginnen Sie mit Ihrer digitalen Speisekarte – Gerichte anlegen, Preise pflegen und sichtbar werden.
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