14. August 2026

Allergene digital kennzeichnen

Allergene in der Gastronomie: was LMIV und LMIDV verlangen, und wie Sie Angaben an der digitalen Speisekarte hinterlegen – ohne Rechtsberatung.

Gericht auf der digitalen Speisekarte mit Allergenangabe

Was das Gesetz verlangt – kurz

Seit Dezember 2014 gilt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). Anhang II listet 14 Stoffe und Erzeugnisse, über die informiert werden muss, wenn sie als Zutat verwendet werden – darunter glutenhaltiges Getreide (mit Angabe der Getreideart), Krebstiere, Ei, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte (mit Nussart), Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid/Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg bzw. 10 mg/l, Lupinen und Weichtiere.

Für lose Ware in der Gastronomie in Deutschland gilt die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV). Die Information muss vor dem Kaufabschluss zugänglich sein. Sie darf schriftlich oder elektronisch erfolgen – oder mündlich, wenn drei Dinge zusammenkommen: geschultes Personal, eine schriftliche oder elektronische Aufzeichnung, und ein gut sichtbarer Hinweis, dass Auskunft und Aufzeichnung verfügbar sind (§ 4 LMIDV).

Zusätzlich müssen Preisangaben nach der Preisangabenverordnung (PAngV) klar und eindeutig lesbar sein – bei digitalen Karten gilt das genauso wie bei gedruckten.

Das ist keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit gelten der Verordnungstext und Ihre zuständige Lebensmittelüberwachung.

Was TasteBook davon abdeckt

Im Desk können Sie Allergene aus dem Katalog an Gerichte hängen. Auf der digitalen Speisekarte erscheinen sie beim Gericht (Name oder Kurzzeichen, je nach hinterlegtem Katalog). Dieselbe Karte öffnet der QR-Code am Tisch.

TasteBook ersetzt nicht:

  • die Prüfung der Rezeptur und der Lieferantenangaben
  • die Schulung des Services
  • eine lückenlose Zutatenliste im Sinne einer Fertigpackung
  • Zusatzstoffkennzeichnung als eigenes Pflichtfeld

Spurenkennzeichnung („kann enthalten“) ist gesetzlich nicht dasselbe wie die 14 deklarationspflichtigen Zutaten. Setzen Sie nur, was Sie vertreten können.

Praktischer Ablauf

  1. Rezeptur und Etiketten der Zutaten durchgehen.
  2. Gericht im Desk öffnen und die zutreffenden Allergene setzen.
  3. Speichern und die Gäste-Karte am Handy prüfen.
  4. Bei Rezepturwechsel die Zuordnung mitändern – sonst ist die Anzeige falsch, nicht „digital und deshalb richtig“.

Eine elektronische Karte kann die Aufzeichnung sein, von der die LMIDV spricht – wenn die Inhalte stimmen und Gäste sie vor der Bestellung erreichen. Mündliche Nachfrage bleibt daneben oft nötig (Kreuzkontamination, tagesaktuelle Soßen).

Nächster Schritt

Fangen Sie mit den Gerichten an, die Allergiker am häufigsten betreffen (Milch, Ei, Schalenfrüchte, glutenhaltiges Getreide). Einstieg in die Karte: Digitale Speisekarte erstellen.

Häufige Fragen

Nächster Schritt

Beginnen Sie mit Ihrer digitalen Speisekarte – Gerichte anlegen, Preise pflegen und sichtbar werden.

QR-Code an einem Foodtruck neben der Ausgabe

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